Verkaufsbedingungen für Neuwagen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden – Käufer -. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.
- Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Fahrzeugen. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen sind nur in Textform oder Schriftform wirksam abzugeben.
- Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich. Das gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; es sei denn, wir erteilen dazu eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis.
- Bei der Bestellung durch den Käufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot gemäß § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Vertragsangebots kann entweder textlich oder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
- Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Fristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die benannte Kontoverbindung zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Soweit nichts Anderes vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbedingungen sind wir jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins gemäß § 288 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Soweit nach Vertragsschluss absehbar ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung, ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderung erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Fahrzeuge weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen, zu benachrichtigen.
- Für die Rechte des Käufers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nichts Anderes bestimmt ist. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Sollte ein Fahrzeug Mängel aufweisen, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Die allgemeine Verjährungsfrist der Ansprüche, die aus Sach- und Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Auslieferung/Übergabe.
- Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts Anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach gesetzlichen Maßgaben. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir lediglich im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden, die aus Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit resultieren, für Schäden die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens limitiert. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sollte ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen worden sein, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers nach den Produkthaftungsgesetz. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten und kündigen. Ein Kündigungsrecht des Käufers gemäß §§ 650, 648 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringer Schaden entstanden ist.
- Für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Unser Geschäftssitz ist ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Verkaufsbedingungen für Gebrauchtwagen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden – Käufer -. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.
- Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Fahrzeugen. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen sind nur in Textform oder Schriftform wirksam abzugeben.
- Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich. Das gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; es sei denn, wir erteilen dazu eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis.
- Bei der Bestellung durch den Käufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot gemäß § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Vertragsangebots kann entweder textlich oder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
- Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Fristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die benannte Kontoverbindung zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Soweit nichts Anderes vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbedingungen sind wir jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins gemäß § 288 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Soweit nach Vertragsschluss absehbar ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung, ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderung erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Fahrzeuge weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen, zu benachrichtigen.
- Für die Rechte des Käufers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nichts Anderes bestimmt ist. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Sollte ein Fahrzeug Mängel aufweisen, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Die allgemeine Verjährungsfrist der Ansprüche, die aus Sach- und Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Auslieferung/Übergabe. Eine Gewährleistung wird ausgeschlossen, da der Kunde Unternehmer ist.
- Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts Anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach gesetzlichen Maßgaben. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir lediglich im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden, die aus Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit resultieren, für Schäden die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens limitiert. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sollte ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen worden sein, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers nach den Produkthaftungsgesetz. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten und kündigen. Ein Kündigungsrecht des Käufers gemäß §§ 650, 648 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringer Schaden entstanden ist.
- Für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Unser Geschäftssitz ist ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.